Hinweise zum Bauen im Außenbereich – Auswertung neuer Luftbilder
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bereits im April 2024 hatte die Gemeinde auf die zunehmende Zahl baulicher Anlagen im Außenbereich hingewiesen und über die gesetzlichen Regelungen des § 35 Baugesetzbuch (BauGB) informiert.
Leider musste in den vergangenen Monaten erneut festgestellt werden, dass auf verschiedenen Grundstücken im Außenbereich bauliche Anlagen errichtet oder erweitert wurden, ohne dass hierfür offensichtlich eine baurechtliche Genehmigung vorliegt.
Der Gemeinde wurden inzwischen aktuelle Luftbilder zur Verfügung gestellt, die in das GIS-System eingepflegt wurden. Im Rahmen der laufenden Verwaltungsarbeit werden diese Luftbilder nun verstärkt mit älteren Aufnahmen verglichen. Dabei lassen sich Veränderungen auf Grundstücken oftmals nachvollziehen.
Die Gemeinde wird Grundstückseigentümer bei festgestellten Veränderungen ab sofort gezielt anschreiben und um Stellungnahme bzw. Vorlage vorhandener Genehmigungen bitten. Soweit erforderlich, werden die Vorgänge an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde und weitere Fachbehörden des Landratsamtes weitergeleitet.
Es geht hierbei nicht darum, Bürgerinnen und Bürger pauschal zu beanstanden. Allerdings kann es auf Dauer nicht akzeptiert werden, dass diejenigen, die sich ordnungsgemäß informieren und Anträge stellen, Einschränkungen und Ablehnungen hinnehmen müssen, während andere ohne Genehmigung bauen und dadurch möglicherweise Vorteile erlangen.
Hinzu kommt, dass sich die Mitglieder des Bauausschusses in zahlreichen ehrenamtlichen Sitzungen intensiv mit Bauanträgen, gesetzlichen Vorgaben und den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten auseinandersetzen. Wenn auf der anderen Seite bauliche Anlagen ohne vorherige Abstimmung oder Genehmigung errichtet werden, führt dies zunehmend zu Unverständnis und dem Eindruck, dass die ordnungsgemäße Arbeit des Bauausschusses unterlaufen oder entwertet wird.
Die Gemeinde bittet daher nochmals ausdrücklich darum, vor der Errichtung von Gebäuden, Aufschüttungen, Einfriedungen oder sonstigen baulichen Anlagen frühzeitig Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung oder der unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt zu halten.
In vielen Fällen können bereits im Vorfeld Fragen geklärt und spätere rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Roland Ernst
Bürgermeister
Bürgermeister