Änderung der Betriebszeiten der Windkraftanlagen in Hohenroda
In diesem Jahr war an manchen Tagen zu beobachten, dass die 5 Windkraftanlagen, die an unmittelbar an der Gemarkungsgrenze Pferdsdorf stehen, auch tagsüber liefen. Dies hat auch zu mehreren Nachfragen aus der Bevölkerung bei der Gemeinde geführt. Seitens der Gemeindeverwaltung wurde hieraufhin bei dem Regierungspräsidiums Kassel nachgefragt, ob dies „rechtens“ bzw. was der Grund sei. Wir erhielten die Auskunft, dass für die Windkraftanlagen ein Änderungsbescheid erlassen wurde, der die bisher geltenden naturschutzrechtlichen Auflagen modifiziert. Ursprünglich war festgelegt worden, dass die Anlagen in der Zeit vom 1. März bis zum 31. August täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang abgeschaltet werden müssen. Diese Regelung diente dem Schutz des Rotmilans, eines streng geschützten Greifvogels, dessen Hauptaktivitätszeit in diesen Monaten liegt.
Mit dem neuen Bescheid entfällt die pauschale Abschaltung. Stattdessen sieht die geänderte Regelung vor, dass die Windkraftanlagen nur noch bei Windgeschwindigkeiten unterhalb von 5,2 m/s abgeschaltet werden müssen. Der Hintergrund dieser Anpassung ist vermutlich die Annahme, dass der Rotmilan bei höheren Windgeschwindigkeiten nicht fliegt und somit keiner erhöhten Gefährdung durch die Anlagen ausgesetzt ist.
Die Änderung erfolgte ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und die Gemeinde wurde leider auch nicht informiert.
Roland Ernst
Bürgermeister